eine Stundung a/jointfilesconvert/501370/bgelehnt, kann der Zuschlag auch nachträglich aufgehoben und der Gegenstand neuerlich in derselben
odereinerspäterenAuktionausgebotenwerden.BeiAufhebungdesZuschlagesistdasDOROTHEUMauchberechtigt,
denZuschlagnachträglichdem Zweitbestbieter zu dessenletztemGebotzu erteilen. WirdeingestundeterKaufpreis
nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt, so ist das Dorotheum berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen vomRückstand
tageweise berechnet, vierteljährlich angelastet 6 % pro Jahr über der für das letzteKalenderquartal verlautbarten, auf
Viertelprozentsätzegerundeten„EuropeanInterbankOfferedRate(EURIBOR) / 3Monate“zuverrechnen.DerKäufer
haftetnachZuschlagserteilungfürdievollständigeundrechtzeitigeKaufpreiszahlungauchimFallderBekanntgabenach
Zuschlagserteilung, dass er für eine dritte Person mitgeboten hat. Stellt das DOROTHEUM auf Wunsch des Käufers eine
Rechnung an die namhaft gemachte dritte Person aus, erklärt das DOROTHEUM damit ausschließlich die Akzeptanz
einerschlichten(zusätzlichen)ErfüllungsverpflichtungdurchdienamhaftgemachtedrittePerson,ohneihrweitereRechte
wieinsbesondereAufrechnungs-oderZurückbehaltungsansprüche,etc.einzuräumen,sowieunterAufrechterhaltungder
vollständigenHaftungdesKäufers.
Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit ihm geschlossenen KaufvertragtrotzeinerZahlungsaufforderung
innerhalbderihmeingeräumtenFristnichtodernichtvollständig,istdasDOROTHEUMunbeschadetallfälligeranderer
Rechteberechtigt,fürsichund/oderdenEinbringer
1. entwederweiteraufderErfüllungdesKaufvertrageszubestehenunddenKäufernebenderKaufpreiszahlungzur
Bezahlung aller Zinsen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung zur
DurchsetzungderErfüllungdesKaufvertrages,heranzuziehen,oder
2. vomKaufvertragzurückzutreten.IndiesemFallbehältsichdasDOROTHEUMfürsichund/oderdenEinbringervor,
vomKäuferdenErsatzdesgesamtenvonihmverursachtenSchadens,dersichnacheinemDeckungsverkaufinsbe
sondereausangefallenenGebühren,Spesen,AufwendungenundAusfällenangeringerenKaufpreiseneinschließlich
allerKostenundAufwendungensowiederKostenrechtsfreundlicherVertretung,etc.,ergebenkann,zuverlangen,
oder
3. denGegenstandfürRechnungdesKäuferswiederzuversteigern.
ImFalleeinesDeckungsverkaufesoderderWiederversteigerungfürdenKäuferwirdderKäuferhinsichtlichderdabeizur
AnwendunggelangendenGebührenwieeinEinbringerbehandelt.WirddurchdasErgebnisdesDeckungsverkaufesoder
derWiederversteigerungdieForderungdesDorotheumsnichtgedeckt,sohaftetdersäumigeKäuferfürdenAusfall.
DieAusfolgungundderEigentumsüberganghinsichtlichderersteigertenObjekteerfolgterstnachvollständigerZahlung
des Kaufpreises einschließlich aller Zinsen, Gebühren, Kosten und Spesen.
Ersteigerte Objekte sind sofort zu übernehmen. Die bei der Versteigerung zugeschlagenen und bezahlten Gegenstände
geringerenUmfangeswerdensofort,größereObjektejedocherstamnächstfolgendenWerktagausgefolgt.Sielagernab
ZuschlagbiszurÜbernahmeaufGefahrdesKäufers.DieVerpackungundjederVersanderfolgtaufalleinigeGefahrund
Kosten des Käufers.
Werden ersteigerte Objekte nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung a/jointfilesconvert/501370/bgeholt, ist das
DOROTHEUMberechtigt,KostenfürdieLagerunginRechnungzustellen(1%vomMeistbotproMonat,sofernenichts
anderesimKatalogoderbeiderVersteigerungangekündigtwird)odersieaufKostenundGefahrdesKäufersbeieinem
Lagerhaltereinzulagern.WirddieAbholungdurchdenKäuferodereinenvonihmbeauftragtenFrachtführer/Spediteur
nichtinnerhalbeinerFristvon90TagennachdemTagderZuschlagserteilungbewirkt,istdasDOROTHEUMberechtigt,
dasersteigerteObjektaufalleinigeKostenundGefahrdesKäufersderWiederversteigerungzuzuführen.Dabeiwirdder
säumigeKäuferhinsichtlichderGebührenwieeinEinbringerbehandelt.
Die Beschreibung der Versteigerungsobjekte beruht auf subjektiven Überzeugungen der Experten und sie nehmen
dementsprechend die Ausrufpreise an. Ihre Angaben stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines
bestimmten Wertes dar. Das Dorotheum übernimmt für Angaben in diesem Zusammenhang keine Haftung, insbesondere
auch nicht nach den Maßstäben der §§ 1299f ABGB. Auch sofern die Beschreibung und/oder Preisfestsetzung nicht
durchdas DOROTHEUMerfolgt, sonderndurchdenEinbringerselbstoderdurchexterneSachverständigesowiebei
VermittlungsverkäufenübernimmtdasDOROTHEUMkeinerleiHaftung.BeiKunstgegenständen,insbesonderebeiBildern
undbei antikenGegenständen,werdennursolcheFehlerundBeschädigungenangeführt, diedenkünstlerischenWert
wesentlichbeeinträchtigen.
Das DOROTHEUM garantiert bei Verkäufen im eigenen Namen Käufern die Richtigkeit seiner Angaben über die
Urheberschaft (Künstlerbezeichnung), über den Hersteller, über den Herstellungszeitpunkt, über den Ursprung, das
Alter,überdieEpoche,überdenKulturkreisderHerstellungoderVerwendungsowieüberMaterialien,auswelchendie
Gegenstände hergestellt sind unter folgenden Voraussetzungen:
UnrichtigsindsolcheAngabendann,wennsienichtdenallgemeinzugänglichenwissenschaftlichenErkenntnissenundden
MeinungenallgemeinanerkannterSachverständiger entsprechen.Alswesentlichunrichtig geltensolcheAngabendann,
wenneindurchschnittlicherNormkäuferdenKaufbeiNichtzutreffenderjeweiligenAngabennichtgeschlossenhätte.
Weist der Käufer innerhalb von drei Jahren ab dem Tag der Zuschlagserteilung nach, dass solche Angaben des
DOROTHEUMS wesentlich unrichtig sind, erhält der Käufer Zug um Zug gegen Rückstellung des unveränderten
Gegenstandes den Kaufpreis zurück. Bei Käufern, für die der a/jointfilesconvert/501370/bgeschlossene Kauf zum Geschäftsbetrieb ihres
Unternehmens gehört, ist weiters vorausgesetzt, dass sie das DOROTHEUM unverzüglich nach Entstehen erster
begründeterZweifelanderRichtigkeithievonverständigen.
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